Erwerbsvoraussetzungen

Waffen- und Munitionserwerb in Deutschland

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das seit dem 1. April 2008 in Kraft getretene Waffengesetz sowie dessen Anpassungen und Änderungen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Ausführung.

Für den Erwerb von Waffen und Munition gilt:

Nach dem Abschicken Ihrer Bestellung im Onlineshop (Klicken auf „Zahlungspflichtig bestellen“) benötigen wir von Ihnen die für den Erwerb berechtigenden Dokumente. 
WICHTIG! Dokumente, welche Sie als Original zum Zwecke der Eintragung und/oder Prüfung vorlegen müssen (Siehe Punkt B) fordern wir in einer separaten E-Mail von Ihnen an. Wir bitten Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien nur via Einschreiben mit Rückschein an uns zu senden. Nach Erhalt von EWB Waffen müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde melden.

A) Erwerbsvorraussetzungen:

1.) Jagdschein gemäß §15 Abs. 3 BJagdG

Berechtigt zum Erwerb von Langwaffen und Munition ausgenommen ausdrücklich verbotene Waffen gemäß Bundesjagdgesetz. Ebenfalls ausgenommen sind Kurzwaffen und Schalldämpfer die einem Voreintrag auf der dazugehörigen grünen WBK bedürfen. Der Jagdschein bedarf der Gültigkeit gemäß Eintragungsdatum.

Jugendjagdscheininhaber im Sinne §16 BjagdG sind nach §13 Abs. 7 WaffG nicht berechtigen zum Kauf einer Schusswaffe oder Munition.

2.) Gelbe WBK – Neu (Sportschützen WBK)

Die „neue Gelbe WBK“ nach §14 Abs. 4 WaffG berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) sowie zum Erwerb und Besitz von Munition für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Eine Ausnahme hiervon bedarf der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde.

3.) Gelbe WBK – Alt (Ausgestellt bis spätestens 31.03.2003)

Nach dem alten WaffG ausgestellte gelbe WBK gelten gemäß §58 Abs.1 WaffG im selben Umfang weiter. Die alte WBK erlaubt den Erwerb von Einzellader-Langwaffen (mit glatten und gezogenen Läufen) ohne Zeit/Mengenmäßige Beschränkung.

4.) Grüne WBK

Erlaubt den durch Voreintrag geregelten Erwerb nach § 14 Abs. 2 WaffG. Der Voreintrag erlaubt den Erwerb der eingetragenen Waffenart binnen eines Jahres. Dies hat ebenfalls bei Kurzwaffen und Schalldämpfern von Jägern auf deren Grünen WBK seine Gültigkeit.

5.) Sammler WBK

Genehmigung zum Erwerb von darauf eingetragenen und festgelegten Waffen-Sammelbereichen.

6.) Munitionserwerb

Jagdschein

Berechtigung zum Erwerb von Langwaffenmunition aller Art für (Ausgenommen KWKG Munition) den jagdlich erlaubten Zweck gemäß BJagdG. Ausgenommen Kurzwaffenmunition die einen Voreintrag auf der grünen WBK bedarf. 
WBK Eintragung

Der Erwerb von Kurz- und Langwaffenmunition bei Sportschützen und Kurzwaffenmunition bei Jägern wird durch die Eintragung in der WBK geregelt. Bei der gelben WBK durch Eintrag der Waffe für dafür vorgesehene Munition. Bei der grünen WBK durch ein Dienstsiegel im Feld „Berechtigt zum Munitionserwerb“ der dazugehörig eingetragenen Waffe (Nur Kurzwaffen bei Jägern – Langwaffenmunitionserwerb wird durch Jagdschein geregelt).

Munitionserwerbsschein (MES)

Regelt den Erwerb der im MES aufgeführten Munitionsarten. Der Erwerb ist in der Regel auf sechs Jahre befristet, die Besitzdauer ist unbegrenzt gültig. Erlaubt sind alle Munitionsarten die nicht dem KWKG unterliegen.

B) Benötigte Dokumente

Waffen und Munition die erwerbscheinpflichtig sind, werden ausschließlich auf Vorlage gültiger Berechtigungsdokumente geliefert (Per Einschreiben an uns). Diese sind z.B.:

Jäger:

Jagdschein im Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Jagdscheins oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift.
Wichtig! Bei Kurzwaffen, Kurzwaffenmunition und Schalldämpfern benötigen wir überdies auch von Jägern die WBK mit entsprechendem Voreintrag. 

Sportschützen:

Waffenbesitzkarte im Original oder amtlich beglaubigte Fotokopie zusätzlich benötigen wir eine Fotokopie des Personalausweises.

Andere:

Munitionserwerbschein im Original oder amtlich beglaubigte Fotokopie zusätzlich benötigen wir eine Fotokopie des Personalausweises.
Sondergenehmigungen im Original oder amtlich beglaubigte Fotokopie zusätzlich benötigen wir eine Fotokopie des Personalausweises.

Artikel die nicht der Erwerbscheinpflicht unterliegen, jedoch eine Abgabe der Volljährigkeit bedarf, liefern wir nur gegen Nachweis der Volljährigkeit des Erwerbers. (Kopie des Personalausweises). Dies betrifft Luftdruckwaffen zwischen 0,5 bis 7,5 Joule Energie, einläufige Schwarzpulver Einzellader, Bajonette, Säbel etc..

Beglaubigte Fotokopie

Die amtliche Beglaubigte Kopie können Sie auf der für Sie zuständigen Waffenbehörde erhalten. Wir benötigen Datum der Beglaubigung mit Dienstsiegel. 
WICHTIG! Datum der Beglaubigung darf nicht älter als 14 Tage sein.

Richten Sie bitte die Ausweisdokumente via Einwurf-Einschreiben an:

Exondo GmbH
Unterdigisheimer Str. 21
72469 Meßstetten

C) Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (§ 42a WaffG)

Verboten ist das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums von Anscheinswaffen (Airsoft etc.), Hieb und Stoßwaffen (gemäß WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser, Klappfallmesser) oder feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von über 12cm.

Das Führverbot gilt nicht beim Mitwirken an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen oder beim Schießen auf Schießstätten oder dem Transport in einem verschlossenen Behältnis mit Bedürfnis umfassten Zweck. Bitte prüfen Sie die ausführliche Definition im WaffG §42.

D) Informationen zum Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen

Der Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist nur durch Inhaber einer gültigen Erwerbsberechtigung gestattet. Diese sind z.B. Jagdschein, Gelbe-, Grüne- und Sammler- Waffenbesitzkarten.

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